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Beitritt

Eintritt in den Verein

Aus verschiedenen Gründen fühlt sich der Vorstand gezwungen, neue Beitrittsgesuche kritischer zu prüfen und ein Hinarbeiten auf unsere Vereinsziele konsequenter im Auge zu halten. Auf die kommende Kurs-Saison hin, werden neue Beitrittsgesuche nur berücksichtigt, welche bis zum 31. Dezember beim Vorstand eintreffen und mit untenstehenden neuen Kriterien einhergehen.

Wir freuen uns über jeden aktiven und engagierten Jagdhündeler, der bei uns einsteigen möchte. Bevor ein Beitrittsgesuch gestellt wird, bitten wir Sie um eine selbstkritische Prüfung ob der SJSHV der passende
Verein für Sie ist. Wenn Sie Mitglied werden möchten, erwarten wir zwingend:

  • Die Bereitschaft den Hund auf den vereinsinternen Prüfungen zu führen

  • Die Zielsetzung den Hund im Fuchsapport auszubilden


Als Jagdschutzhunde Verein sind wir ein Spezialverein für Jagdhündeler, die unsere Interessen teilen. Wenn Sie Ihren Hund nur im Gehorsam und auf Schweiss ausbilden oder auf Prüfungen Ihres Rassenvereins vorbereiten möchten, sind Sie in anderen Vereinen besser aufgehoben.
 

Wenn Sie meinen, der SJSHV ist genau der Verein der zu Ihnen passt, dürfen Sie gerne Kontakt mit unserem Vorstand oder unseren Gruppenleitern aufnehmen. Wenn Sie nach Gesprächen oder Probetrainings ein Beitrittsgesuch mit einer Empfehlung eines Gruppenleiters und eines Vorstandsmitgliedes einreichen, laden wir Sie gerne zu unserer nächsten Hauptversammlung ein und geben Ihnen die Möglichkeit unsere Kurse zu besuchen.

Beitrittsgesuche und eine Übersicht der Gruppenleiter, können bei Vorstandsmitgliedern angefragt werden. Alle, die ein Beitrittsgesuch stellen, unterschreiben weiter folgende Punkte:


Grundsätzliches

Dem Verein kann grundsätzlich Beitreten wer:

  • Ein Interesse am Schweizerischen Jagdschutzhunde Verein hat.

  • Gegebenenfalls bereit ist Führungs- oder Ausbildungsfunktionen zu übernehmen.

  • Mindestens zwei Jagdschutzhunde-Prüfungen absolviert

  • Sonst in einer Weise zum Wohle des Vereins beisteuert


Ich verpflichte mich:

zur Einhaltung der Vereinsstatuten, Weisungen und den jährlichen Beitragsleistungen und stelle mich an der HV des SJSHV der Versammlung zur provisorischen Aufnahme vor oder entschuldige mich bei einem dringenden Verhinderungsfall schriftlich.
 

Wer einmal ausgetreten ist, dem wird in der Regel der erneute Beitritt verwehrt!

Beitritt: Über uns
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