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Grundsätzliches zu den Prüfungen des SJSHV

Teilnahmebedingungen

Junghundeprüfung: Hunde aller Jagdhunderas­sen, die möglichst nicht älter als 24 Monate sein sollen.
Teilgebrauchsprüfung: An der Teilgebrauchsprü­fung dürfen Hunde aller Jagdhunderassen teilneh­men. 

Brauchbarkeitssprüfung: Hunde welche die Teilgebrauchsprüufung (TGP) des SJSHV bestanden haben.. 

Grundlage des Richtens

Es wird offen gerichtet, d.h. nach jeder Disziplin wird dem Hundeführer durch die Prüfungsrichter die Note des betreffenden Faches bekanntgegeben. Hunde mit ungenügender Leis­tung in einem Fach fallen durch die Prüfung und dürfen nicht weitergeprüft werden. Wesensschwa­che, ängstliche, schussscheue oder bösartige Hun­de sind durch die Prüfungsrichter auszuschliessen.

Bewertung

Die einzelnen Prüfungsreglemente enthalten „Muss-„ und „Sollbestimmungen“. Die „Mussbe­stimmungen“ sind unbedingt in allen Einzelheiten zu befolgen, während die „Sollbestimmungen“ tun­lichst einzuhalten sind. Die von den Richtern in den einzelnen Fächern festgestellten Leistungen wer­den nach Erteilung der Leistungsziffern (LZ) durch die Multiplikation mit einer Fachwertziffer (FwZ) bewertet. Die sich aus dieser Multiplikation ergebende Urteilsziffer (UZ), = Punktzahl, ist somit in jedem Fach das Produkt aus dem Wert der Leistung und der Bedeutung dieses Faches.

Leistungsziffern

Für die in einem Fach gezeigte vorzügliche, sehr gute, gute, genügende oder ungenügende Leis­tung ist ein Prädikat zu erteilen.

Grundsätzliches: Services
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Einspruch

Gegen ein Richterurteil kann, unter gleichzeitiger Bezahlung der Hälfte des Prüfungsgeldes, am glei­chen Tag beim Prüfungsleiter Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss an der Richtersitzung behandelt werden. Ist der Einspruch berechtigt, so wird dem Hundeführer der einbezahlte Betrag zu­rückerstattet, andernfalls fällt er der Vereinskasse zu. Die Richtersitzung unter dem Vorsitz des Prü­fungsleiters entscheidet endgültig.

Prüfungsdauer

Junghundeprüfung kann an einem Tag, die Teilgebrauchsprüfung und Brauchbarkeitsprüfung aber müssen an zwei Tagen durchge­führt werden.

Prüfungsnachweise

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Prü­fung ein Prüfungszeugnis. Der Eintrag von Prüfun­gen in die Ahnentafel oder vorhandene Leistungs­hefte erfolgt nicht.

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