Grundsätzliches zu den Prüfungen des SJSHV
Teilnahmebedingungen
Junghundeprüfung: Hunde aller Jagdhunderassen, die möglichst nicht älter als 24 Monate sein sollen.
Teilgebrauchsprüfung: An der Teilgebrauchsprüfung dürfen Hunde aller Jagdhunderassen teilnehmen.
Brauchbarkeitssprüfung: Hunde welche die Teilgebrauchsprüufung (TGP) des SJSHV bestanden haben..
Grundlage des Richtens
Es wird offen gerichtet, d.h. nach jeder Disziplin wird dem Hundeführer durch die Prüfungsrichter die Note des betreffenden Faches bekanntgegeben. Hunde mit ungenügender Leistung in einem Fach fallen durch die Prüfung und dürfen nicht weitergeprüft werden. Wesensschwache, ängstliche, schussscheue oder bösartige Hunde sind durch die Prüfungsrichter auszuschliessen.
Bewertung
Die einzelnen Prüfungsreglemente enthalten „Muss-„ und „Sollbestimmungen“. Die „Mussbestimmungen“ sind unbedingt in allen Einzelheiten zu befolgen, während die „Sollbestimmungen“ tunlichst einzuhalten sind. Die von den Richtern in den einzelnen Fächern festgestellten Leistungen werden nach Erteilung der Leistungsziffern (LZ) durch die Multiplikation mit einer Fachwertziffer (FwZ) bewertet. Die sich aus dieser Multiplikation ergebende Urteilsziffer (UZ), = Punktzahl, ist somit in jedem Fach das Produkt aus dem Wert der Leistung und der Bedeutung dieses Faches.
Leistungsziffern
Für die in einem Fach gezeigte vorzügliche, sehr gute, gute, genügende oder ungenügende Leistung ist ein Prädikat zu erteilen.
Einspruch
Gegen ein Richterurteil kann, unter gleichzeitiger Bezahlung der Hälfte des Prüfungsgeldes, am gleichen Tag beim Prüfungsleiter Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss an der Richtersitzung behandelt werden. Ist der Einspruch berechtigt, so wird dem Hundeführer der einbezahlte Betrag zurückerstattet, andernfalls fällt er der Vereinskasse zu. Die Richtersitzung unter dem Vorsitz des Prüfungsleiters entscheidet endgültig.
Prüfungsdauer
Junghundeprüfung kann an einem Tag, die Teilgebrauchsprüfung und Brauchbarkeitsprüfung aber müssen an zwei Tagen durchgeführt werden.
Prüfungsnachweise
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Prüfung ein Prüfungszeugnis. Der Eintrag von Prüfungen in die Ahnentafel oder vorhandene Leistungshefte erfolgt nicht.